🔆 Wissenswertes rund um das Thema Balkonkraftwerk und Stecker- Solar

Wissenswertes

Wissenswertes über Balkonkraftwerke

Mit einem Balkonkraftwerk – technisch korrekt „Steckersolargerät“ – erzeugst du deinen eigenen Solarstrom direkt am Balkon, auf der Terrasse, im Garten oder auf einem Flachdach. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Leistung, Anschluss, Anmeldung und Betrieb in Nordrhein-Westfalen.

Kurz zusammengefasst:

maximal 800 VA Wechselrichterleistung

maximal 2.000 Wp Modulleistung nach dem EEG

bei Schuko-Anschluss maximal 960 Wp Modulleistung

Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats

normalerweise keine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber

vorübergehender Betrieb mit einem alten Stromzähler ist erlaubt

Die Informationen entsprechen dem Stand vom 10. August 2026.

 

Grundwissen

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker besteht.

Die Solarmodule erzeugen Gleichstrom. Der Wechselrichter wandelt ihn in haushaltsüblichen Wechselstrom um und speist ihn in den Stromkreis deiner Wohnung oder deines Hauses ein.

Wie wird der erzeugte Strom genutzt?

Der Solarstrom wird zuerst von den eingeschalteten Geräten in deinem Haushalt verbraucht. Dadurch beziehst du weniger Strom von deinem Energieversorger.

Nur der Strom, den du nicht gleichzeitig selbst verbrauchst oder in einem vorhandenen Speicher zwischenspeicherst, fließt in das öffentliche Stromnetz.

Welche Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?

Für die vereinfachten gesetzlichen Regeln gelten folgende Obergrenzen:

Die angeschlossenen Solarmodule dürfen zusammen höchstens 2.000 Wp leisten.

Die Wechselrichterleistung darf zusammen höchstens 800 VA betragen.

Die Grenzen gelten für alle Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle. Umgangssprachlich wird häufig von „800 Watt“ gesprochen. Technisch und rechtlich ist bei der Wechselrichterleistung die Angabe in Voltampere, kurz VA, maßgeblich.

Wichtig: Bei einem einstellbaren Wechselrichter zählt grundsätzlich die höchste technisch auswählbare Leistung. Eine vom Nutzer jederzeit änderbare Einstellung auf 800 VA macht einen Wechselrichter mit höherer auswählbarer Leistung nicht automatisch zu einem 800-VA-Gerät.

Darf ich mehrere Balkonkraftwerke betreiben?

Grundsätzlich können auch mehrere Steckersolargeräte betrieben werden. Ihre Leistungen werden hinter derselben Entnahmestelle jedoch zusammengerechnet.

Insgesamt dürfen die Geräte für das vereinfachte Verfahren nicht mehr als 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung erreichen.

Mehrere Module bedeuten also nicht automatisch, dass mehrere Wechselrichter mit jeweils 800 VA betrieben werden dürfen.

Funktioniert ein Balkonkraftwerk bei einem Stromausfall?

Ein normales netzgekoppeltes Balkonkraftwerk schaltet sich bei einem Stromausfall automatisch ab. Das ist eine vorgeschriebene Sicherheitsfunktion.

Ein Batteriespeicher ändert daran nicht automatisch etwas. Nur Systeme mit einem ausdrücklich dafür vorgesehenen Notstrom- oder Inselstromausgang können bei einem Stromausfall ausgewählte Geräte versorgen. Maßgeblich sind die Angaben des Herstellers.

Ertrag und Wirtschaftlichkeit

Welcher Standort eignet sich?

Ideal ist ein möglichst unverschatteter Standort. Eine Ausrichtung nach Süden liefert meistens den höchsten Jahresertrag. Auch eine Ausrichtung nach Osten oder Westen kann sinnvoll sein, weil dadurch morgens beziehungsweise am späten Nachmittag mehr Strom erzeugt wird.

Achte außerdem auf:

eine stabile und für den Montageort geeignete Befestigung

ausreichende Hinterlüftung der Module

möglichst wenig Schatten durch Bäume, Geländer oder Nachbargebäude

die zulässigen Wind- und Schneelasten

die Montagevorgaben des Herstellers

Gerade bei einer Montage am Balkongeländer muss die Befestigung dauerhaft Wind, Sturm und anderen Witterungseinflüssen standhalten.

Wie viel Stromkosten kann ich sparen?

Die Ersparnis hängt insbesondere von diesen Faktoren ab:

Größe und Ausrichtung der Module

Neigungswinkel und Verschattung

deinem Stromverbrauch während der Sonnenstunden

deinem Stromtarif

einer eventuell vorhandenen Speicherlösung

Entscheidend ist nicht allein, wie viel Strom die Anlage erzeugt, sondern wie viel davon du selbst verbrauchst. Deine ungefähre jährliche Ersparnis kannst du so berechnen:

selbst verbrauchter Solarstrom in kWh × Arbeitspreis deines Stromtarifs

Für eine individuelle Einschätzung empfehlen wir den kostenlosen Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin.

Lohnt sich ein Speicher?

Ein Speicher kann überschüssigen Solarstrom aufnehmen und später wieder abgeben. Dadurch lässt sich der Eigenverbrauch erhöhen.

Ob sich ein Speicher wirtschaftlich lohnt, hängt von deinem Verbrauchsprofil, dem Anlagenstandort, der Speicherkapazität, den Speicherverlusten und den Anschaffungskosten ab. Ein größerer Speicher führt deshalb nicht automatisch zu einer größeren Ersparnis.

Ein ortsfester Batteriespeicher muss zusammen mit dem Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister erfasst werden. Im Registrierungsablauf werden Solaranlage und Speicher als zwei Einheiten angelegt.

Gibt es Förderungen für Balkonkraftwerke?

Eine allgemeine Förderung für alle Balkonkraftwerke in Nordrhein-Westfalen besteht nicht dauerhaft. Einzelne Städte, Gemeinden, Kreise oder Energieversorger bieten jedoch zeitlich begrenzte Förderprogramme an.

Informiere dich deshalb vor dem Kauf bei deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor der Bestellung oder dem Kauf gestellt wird.

Fällt beim Kauf Mehrwertsteuer an?

Für begünstigte Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke, wesentliche Komponenten und deren Montage gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Der Nullsteuersatz gilt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums unbefristet.

Anschluss und Sicherheit

Darf ich ein Balkonkraftwerk selbst montieren?

Ein für die Selbstmontage vorgesehenes Komplettsystem kann grundsätzlich selbst aufgebaut werden. Voraussetzung ist, dass du die Montage- und Sicherheitshinweise des Herstellers einhältst und die Befestigung für den jeweiligen Montageort geeignet ist.

Arbeiten an der festen Elektroinstallation, am Sicherungskasten oder der Einbau einer speziellen Einspeisesteckdose dürfen ausschließlich durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

Bei älteren oder unbekannten Elektroinstallationen empfehlen wir, den betroffenen Stromkreis vor dem Anschluss fachlich prüfen zu lassen.

Darf ich eine normale Schuko-Steckdose verwenden?

Seit der Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 im Dezember 2025 ist ein normgerechter Anschluss über eine herkömmliche Schutzkontaktsteckdose möglich, wenn das komplette Steckersolargerät die dafür vorgesehenen Anforderungen erfüllt.

Für einen normgerechten Schuko-Anschluss gelten insbesondere:

maximal 800 VA Wechselrichterleistung

maximal 960 Wp gesamte Modulleistung

die in der Produktnorm vorgesehenen Schutzmaßnahmen

eine geeignete und ordnungsgemäß installierte Steckdose

Die gesetzliche EEG-Grenze von 2.000 Wp bedeutet daher nicht, dass jedes Balkonkraftwerk mit bis zu 2.000 Wp über einen Schuko-Stecker angeschlossen werden darf.

Wann benötige ich eine spezielle Einspeisesteckdose?

Bei mehr als 960 Wp Modulleistung ist nach der aktuellen Produktnorm eine spezielle Energiesteckvorrichtung erforderlich, wenn das System weiterhin als Steckersolargerät mit bis zu 2.000 Wp betrieben werden soll.

Eine solche Steckdose darf nur von einer Elektrofachkraft installiert werden. Sie bleibt auch bei kleineren Anlagen eine sichere Anschlussmöglichkeit.

Darf ich eine Mehrfachsteckdose oder Kabeltrommel verwenden?

Nein. Ein Balkonkraftwerk darf niemals über eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden. Dadurch kann der Stromkreis überlastet werden und es besteht Brandgefahr.

Verlängerungsleitungen sollten nur verwendet werden, wenn der Hersteller des Systems dies ausdrücklich erlaubt und die Leitung für Einsatzort, Stromstärke und Witterung geeignet ist.

Besteht durch ein Balkonkraftwerk eine erhöhte Brandgefahr?

Bei einem geprüften Gerät, einer geeigneten Elektroinstallation und einer normgerechten Montage besteht grundsätzlich keine erhöhte Brandgefahr.

Gefährlich werden können dagegen ungeeignete Mehrfachsteckdosen, beschädigte Leitungen, lose Steckkontakte, eigenmächtige Veränderungen am System oder ein für die Einspeisung ungeeigneter Stromkreis.

Mieter und Wohnungseigentümer

Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen?

Steckersolargeräte gehören seit dem 17. Oktober 2024 zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Mieter können grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter eine angemessene Installation erlaubt.

Die Zustimmung sollte trotzdem vor der Montage eingeholt werden. Der Vermieter darf insbesondere angemessene Anforderungen an Befestigung, Sicherheit, Erscheinungsbild und einen späteren Rückbau stellen. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.

Was gilt bei einer Eigentumswohnung?

Auch Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine angemessene bauliche Veränderung zur Stromerzeugung durch ein Steckersolargerät.

Betrifft die Montage Gemeinschaftseigentum – beispielsweise die Fassade oder Außenseite der Balkonbrüstung –, ist weiterhin ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich. Die Gemeinschaft darf über die konkrete Ausführung entscheiden, eine angemessene Anlage aber nicht ohne sachlichen Grund pauschal verhindern.

Montage und Baurecht in Nordrhein-Westfalen

Brauche ich in NRW eine Baugenehmigung?

Solaranlagen an und auf Dach- und Außenwandflächen sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich verfahrensfrei. Das gilt nach § 62 BauO NRW normalerweise auch für die damit verbundene Änderung des Erscheinungsbildes. Ausgenommen sind insbesondere Hochhäuser.

„Verfahrensfrei“ bedeutet jedoch nicht „regelfrei“. Weiterhin zu beachten sind unter anderem:

die sichere und sturmfeste Befestigung

Brandschutzanforderungen

örtliche Gestaltungssatzungen

Vorgaben bei Hochhäusern

Rechte von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften

Anforderungen des Denkmalschutzes

Bei außergewöhnlichen Montageorten oder Zweifeln solltest du dich vor der Installation an die örtliche Bauaufsicht wenden.

Was gilt bei denkmalgeschützten Gebäuden?

Bei einem Baudenkmal, in einem Denkmalbereich oder in der unmittelbaren Umgebung eines Baudenkmals kann eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde erforderlich sein. Das gilt auch dann, wenn die Anlage nach der Bauordnung grundsätzlich verfahrensfrei wäre.

Stimme dein Vorhaben in diesem Fall vor der Montage mit der zuständigen Denkmalbehörde ab.

Wissenswertes über Balkonkraftwerke

Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ein Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Die Registrierung wurde für Balkonkraftwerke deutlich vereinfacht. Der Netzbetreiber wird anschließend automatisch über die eingetragenen Daten informiert.

Muss ich das Balkonkraftwerk zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden?

Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist normalerweise nicht erforderlich, wenn:

die Module zusammen höchstens 2.000 Wp leisten, die Wechselrichterleistung insgesamt höchstens 800 VA beträgt und du auf eine Vergütung für eingespeisten Strom verzichtest.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder möchtest du eine Einspeisevergütung erhalten, muss das Vorhaben zusätzlich mit dem zuständigen Netzbetreiber abgestimmt werden.

Benötige ich einen neuen Stromzähler?

Langfristig wird ein Zweirichtungszähler benötigt. Falls noch ein alter Ferraris-Zähler oder ein anderer ungeeigneter Zähler vorhanden ist, kümmert sich der Messstellenbetreiber nach der Registrierung um den Austausch.

Du musst den Zählerwechsel nicht gesondert beauftragen.

Darf ich das Balkonkraftwerk schon vor dem Zählerwechsel betreiben?

Ja. Ein Steckersolargerät innerhalb der gesetzlichen Leistungsgrenzen darf bereits vor dem Einbau eines Zweirichtungszählers in Betrieb genommen werden.

Auch ein alter Ferraris-Zähler darf sich während dieser Übergangszeit vorübergehend rückwärtsdrehen. Das ist ausdrücklich gesetzlich zugelassen. Die Anlage muss trotzdem fristgerecht im Marktstammdatenregister registriert werden.

Bekomme ich eine Vergütung für eingespeisten Strom?

Im vereinfachten Standardverfahren wird überschüssiger Strom unentgeltlich in das öffentliche Netz eingespeist. Du erhältst dafür keine Einspeisevergütung.

Eine Vergütung kann grundsätzlich beantragt werden, verursacht bei einem Balkonkraftwerk aber zusätzlichen technischen und administrativen Aufwand. In diesem Fall muss die Anlage mit dem Netzbetreiber abgestimmt und dort angemeldet werden.

Kann ich meine Stromerzeugung überwachen?

Viele moderne Wechselrichter und Speichersysteme bieten eine App oder ein Webportal, über das du Erzeugung, Einspeisung und teilweise auch den eigenen Verbrauch verfolgen kannst.

Welche Werte angezeigt werden, hängt vom verwendeten System und dem zusätzlich installierten Messzubehör ab.

Du hast noch Fragen?

Kontaktiere uns gerne, um deine offenen Fragen zu klären!

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